Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat im April 2025 ein weltweit einmaliges Regelwerk zur Dekarbonisierung der Hochseeschifffahrt verabschiedet. Das sogenannte „Net-Zero Framework“ wurde während der 83. Sitzung des Umweltkomitees (Marine Environment Protection Committee, MEPC) beschlossen und soll 2027 in Kraft treten. Ziel ist es, die CO2-Emissionen der internationalen Schifffahrt bis spätestens 2050 auf null zu senken.
Erstmals verpflichtet ein UN-Regelwerk eine gesamte Branche zu verbindlichen Emissionsgrenzwerten – kombiniert mit einem globalen CO2-Bepreisungssystem. Der neue Rechtsrahmen betrifft alle Hochseeschiffe mit mehr als 5.000 Bruttoraumzahl (BRZ), was rund 85 Prozent der Emissionen im internationalen Seeverkehr entspricht.
Kernstück ist ein zweistufiges Preissystem: Wer den Emissionsstandard unterschreitet, erhält handelbare Gutschriften. Wer ihn verfehlt, zahlt zwischen 100 und 380 Euro pro Tonne ausgestoßenem CO2. Die Einnahmen fließen in einen neu gegründeten Klimafonds der IMO.
„Mit diesem Regelwerk betritt die internationale Klimapolitik Neuland“, erklärt Ralf Diemer, Hauptgeschäftsführer der eFuel Alliance. „Zum ersten Mal wird ein gesamter Industriezweig global verpflichtet, CO2 zu reduzieren – und das nicht nur mit Zielwerten, sondern mit einem klaren Preissignal für jede ausgestoßene Tonne Treibhausgas.“
Der Rahmen schafft auch einen Anreiz für den Einsatz klimaneutraler Kraftstoffe. eFuels wie synthetisches Methanol oder Ammoniak, die auf Basis erneuerbaren Stroms hergestellt werden, können Schiffe nicht nur von Strafzahlungen befreien, sondern zusätzliche Einnahmen durch handelbare CO2-Gutschriften ermöglichen. Für eFuels ist das eine doppelte Chance: „Diese Maßnahmen bieten regulatorische Sicherheit und echte wirtschaftliche Perspektiven“, ergänzt Diemer. „Ein Containerschiff, das jährlich 5.000 Tonnen CO? einspart, könnte damit rund 1,9 Millionen Euro erwirtschaften – allein durch den Handel mit Emissionsgutschriften.“
Die IMO will bis Oktober 2025 die finale Fassung des Regelwerks verabschieden. Nach der Verabschiedung sollen die Maßnahmen mit einer Übergangsfrist von 16 Monaten in Kraft treten. Ab 2027 ist die Teilnahme am Emissionshandelssystem verpflichtend.


